
"Mountainbiking is not a crime" – es ist ein nachhaltiger, gemeinschaftsfördernder Sport!
Der aktuelle Entwurf des Landesforstgesetzes NRW sieht massive Einschränkungen für Mountainbiker*innen in NRW vor – und das hat gravierende Folgen für unseren Sport, den Verein und die lokale Wirtschaft in unserer Region. Als MTB Bielefeld e.V. können wir diese Pläne nicht einfach hinnehmen und schließen uns der Kritik und Initiative des DIMB (Deutsches Institut für Mountainbike-Sport) an.
Was steht im Gesetzentwurf?
Der Entwurf vom 07.05.2026 sieht unter anderem Folgendes vor:
- Radfahren nur noch auf Wegen mit mindestens 3,5 Metern Breite oder ausdrücklich freigegebenen Trails
- Eigener Bußgeldtatbestand mit höheren Maximalstrafen bei Missachtung der Regeln
- Regelung mit massiven Hürden bei der Schaffung von freigegebenen Trails
→ Das würde den Mountainbikesport in Bielefeld und dem Teutoburger Wald de facto verbieten!
Warum das für uns alle ein Problem ist
1. Illegalisierung des Mountainbikens
Wir haben keine freigegebenen Trails in der Region und nur wenige Wege haben die geforderte Mindestbreite. Das würde zu einer Illegalisierung des Mountainbikens führen und das Miteinander im Wald erheblich gefährden. Auch unsere Projekte, die sich für die Schaffung von freigegebenen Trails einsetzen, wären gefährdet.
2. Unsere Vereinsarbeit wird unmöglich
Unser Verein bietet regelmäßige Ausfahrten, Ausflüge und Trainings für Erwachsene, Kinder und Jugendliche an. Ohne legale Trails werden wir diese Angebote nicht mehr durchführen können! Viele unserer Mitglieder nehmen außerdem regelmäßig an Rennveranstaltungen teil und uns würden damit die Trainingsmöglichkeit genommen.
3. Wirtschaftliche Folgen für die Region
Mountainbiker*innen sind wichtig für Tourismus, Fahrradhandel und die gesamte lokale Fahrradbranche. Ein Verbot würde Tourismusströme abwürgen und die regionale Wirtschaft belasten.
Was wir fordern
- Beibehaltung des bisherigen Betretungsrechts für feste Wege
- Erleichterungen bei der Schaffung offiziell freigegebener Trails
- Einbindung lokaler Vereine in Diskussion und Planung
Was wir aktuell tun
- Für Bielefeld: Bildung einer lokalen Interessengemeinschaft die Kontakt zu den hiesigen Entscheidungsträgern aus Landes- , Landkreis- und Kommunalpolitik sucht und unsere persönliche Betroffenheit und unsere Forderungen darstellt
- Für NRW: Unterstützung der DIMB und Beteiligung an gemeinsamen Aktionen und Initiativen mit den Partnervereinen
Was ihr tun könnt
- Werdet Mitglied beim MTB Bielefeld e.V. oder unterstützt uns mit einer Spende. Wir vertreten eure Interessen für das Mountainbiken in Bielefeld! Wir sind Mitglied der DIMB, alternativ könnt ihr euch aber auch dort beteiligen.
- Setzt ein Zeichen und tragt unseren Hoodie "Mountainbiking is not a crime". Erhältlich im Store von Liquid Life in Bielefeld. T-Shirts für den Sommer sind in Planung.
- Haltet euch auf dem Laufenden (z.B. auf MTB-News.de), sprecht mit Freunden und Bekannten über den Gesetzesentwurf, folgt der DIMB und uns im Internet, auf Social Media und markiert und teilt die Beiträge.
Wichtige Fristen
- Bis 08.06.2026: Einspruch beim Landtag NRW möglich
- Danach: Verhandlung im Landtag – jetzt ist der Zeitpunkt zu handeln!